Noch heute einen Präsentationstermin vereinbaren: (0 68 51) 802 94 – 25  oder info@daviga.de

Fakt ist: Die Kassensicherheitsverordnung ist beschlossen.
Fakt ist auch, die Kassensicherheitsverordnung gilt ab 01.01.2020.

Was gilt es zu beachten:

1. Belegausgabepflicht
Zu jedem Kassiervorgang ist nun dem Kunden unaufgefordert eine ordentliche Rechnung auszuhändigen.

2. Technische Sicherheitseinrichtung
Jede Kasse ist mit einer zeritifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten. Diese wird alle relevanten Vorgänge an der Kasse aufzeichnen, siginieren und unveränderbar speichern. Hier bietet Ihnen DAVIGA in Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei einen passenden USB-Stick an, den Sie einfach in ihrer Kasse einstecken.

3. Anmeldepflicht für Kassen
Alle Kassen sind künftig bei Ihrem zuständigen Finanzamt mit Seriennummer und Zertifikat der TSE anzumelden. Hierbei unterstützt Sie gern Ihr Steuerberater.

Mit DAVIGA sind Sie auch ab dem 1.1.2020 auf der sicheren Seite!

Sie nutzen kein DAVIGA? Fragen Sie Ihren Kassenanbieter nach seiner Lösung einer Technischen Sicherheitseinrichtung gemäß der ab 1.1.20 geltenden Kassensicherheitsverordnung oder rufen Sie uns an: (0 68 51 ) 802 94 – 25

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