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Kassensicherheitsverordnung ab 1.1.2020

Fakt ist: Die Kassensicherheitsverordnung ist beschlossen.Fakt ist auch, die Kassensicherheitsverordnung gilt ab 01.01.2020. Was gilt es zu beachten: 1. BelegausgabepflichtZu jedem Kassiervorgang ist nun dem Kunden unaufgefordert eine ordentliche Rechnung auszuhändigen. 2. Technische SicherheitseinrichtungJede Kasse ist mit einer zeritifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten. Diese wird alle relevanten Vorgänge an der Weiterlesen…

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